Die Landesregierungen von Berlin, Hamburg und Bremen haben heute die von den drei Landesparlamenten beschlossene Bundesratsinitiative zur Ergänzung der Diskriminierungsverbote in Art. 3 Abs. 3 GG um das Diskriminierungsverbot für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender auf den Weg gebracht. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir begrüßen die Initiative der drei Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität". Die Initiative wird von Regierungen getragen, an denen CDU, SPD, Grüne und Linke beteiligt sind. Diese überparteiliche Initiative setzt ein starkes Signal für den Bundestag, sich des Themas anzunehmen und die Forderung von Lesben, Schwulen und Transgender nach einem gleichberechtigten Grundrechtsschutz auf die Tagesordnung des Parlamentes zu setzten.
Die gemeinsame Bundesratsinitiative ist auch ein wichtiges Signal für die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene. Wir erwarten, dass die CDU/CSU und die FDP dieses Signal in ihrem Koalitionsvertrag aufgreifen.
Bislang fehlt im Deutschen Recht ein umfassender Diskriminierungsschutz: Die ausdrücklichen Benachteiligungsverbote des Art. 3 Absatz 3 gelten nicht für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender, weil dort das Merkmal „sexuelle Identität“ nicht mit aufgeführt ist.
Die Gesetzesinitiative der drei Länder unterstützt die langjährige Forderung des LSVD, dies endlich zu ändern.
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© Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) e.V.