Das Abstimmungsergebnis im Bundesrat ist enttäuschend
Zum Ergebnis der heutigen Abstimmung im Bundesrat über den gemeinsamen Antrag der Länder Berlin, Bremen und Hamburg zur Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität" erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Das Abstimmungsergebnis im Bundesrat ist enttäuschend. Das letzte Wort ist damit aber keineswegs gesprochen. Jetzt ist der Bundestag aufgefordert, sich der Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender auch im Grundgesetz anzunehmen. Die Blockade der Gleichstellungsverweigerer im Bundesrat muss aufgebrochen werden.
Die Argumentation der Gleichstellungsverweigerer, das Grundgesetz biete bereits ausreichenden Schutz vor Diskriminierung, ist ebenso unverschämt wie verlogen. Die gleichen schwarz-gelben Landesregierungen haben bislang nicht einmal die eklatante Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in ihrem Landesrecht beseitigt. Sie wollen sich ein Recht auf Diskriminierung vorbehalten.
Dennoch gibt es in der Bundesratsdebatte auch positive Signale: Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik haben Regierungen wie Hamburg und Saarland, an denen CDU und FDP mitbeteiligt sind, für eine Ergänzung des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität gestimmt. Auch der Rechtsausschuss des Bundesrates hatte eine Annahme empfohlen.
Wichtig ist, dass die Positionierung der CDU in Hamburg und im Saarland sich letztlich innerhalb der Union bundesweit durchsetzt, genauso wie die Position der FDP im Saarland die restliche Partei überzeugen sollte, der rechtlichen Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgendern auch die verfassungsmäßige Absicherung nicht zu verweigern. Die Kampagne für ein Diskriminierungsverbot geht weiter. Die heutige Bundesratsentscheidung beweist, wie notwendig das ist.
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