Gegner wollen weiter diskriminieren
Zu den Ergebnissen der öffentlichen Beratung der Gesetzentwürfe zur Ergänzung von Artikel 3 GG um das Merkmal „sexuelle Identität“ im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Die Anhörung hat die rechtliche Notwendigkeit für die Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz deutlich gemacht. In ihren Gutachten betonten internationale Rechtsexpertinnen und -experten, dass Lesben, Schwule, Transgender und intersexuelle Menschen in Deutschland einen ausdrücklichen Grundrechtsschutz brauchen. Damit könne die Praxis der diskriminierenden Gesetzgebungen beendet werden. Die Ergänzung wäre eine längst fälliges Bekenntnis zu den Werten der Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen und ein wichtiges Signal in die Gesellschaft.
Die Gegner der Verfassungsinitiative, die von Union und FDP bestellten Gutachter, zeigten kaum verholen ihre Absichten: Lesben und Schwule sollen nicht gleichberechtigt sein. Ihr ausdrücklicher Rat: Der Bundestag solle sich den Spielraum zur „Differenzierung“, also zur Diskriminierung, erhalten. Ein Gutachter verstieg sich sogar zu der Aussage, die Aufnahme von Lesben und Schwulen ins Grundgesetz würde die Integration der Muslime in unserem Land erschweren.
Es sind nicht zuletzt diese Formen der Erwägungen und kaum kaschierten Vorurteile, die deutlich machen: Wir brauchen eine Verfassung, die sich klar gegen Lesben- und Schwulenfeindlichkeit ausspricht.
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